Rechtsprechung
BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch gegen Dritte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Trier, 15.11.1991 - 5 K 138.91
- BVerwG, 02.12.1992 - 5 C 38.92
- BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Papierfundstellen
- MDR 1994, 847
- DVBl 1994, 425
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).Dem Hilfesuchenden ist zwar im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung zuzumuten, vor Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe die Möglichkeit einer Hilfe durch Dritte zu erkunden (s. BVerwGE 38, 307 ).
- BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Dies setzt voraus, daß der Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisiert werden kann; denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchzusetzen sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (s. BVerwGE 67, 163 ). - BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84
Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Die Bemessung des Barbetrages nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes sodann kann sich auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG stützen (vgl. BVerwGE 72, 354 ).
- BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Dies gilt zum einen für die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Beigeladene für seinen Bedarf nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft aufkommen konnte, und für den Standpunkt, daß der Aufenthalt in Untersuchungshaft als Hinderungsgrund, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, der Leistung von Sozialhilfe nicht entgegenstehe (vgl. BVerwGE 51, 281 für die Verbüßung einer Freiheitsstrafe). - BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Aber auch die Ausführungen des Berufungsurteils zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG), nach dem ein Hilfesuchender sich auch dann auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe verweisen lassen muß, wenn er sich nicht auf freiem Fuß, sondern in Untersuchungshaft befindet (siehe BVerwGE 60, 367 ), entsprechen dem Bundesrecht. - BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 49.87
Sozialhilfe - Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sachleistungen
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Taschengeld in dem zugesprochenen Umfang zur Befriedigung der sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedürfnisse des täglichen Lebens im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG gehört, die nicht durch Sachleistungen der Justizverwaltung gedeckt sind (zur Leistung eines Barbetrags neben Sachleistungen siehe auch Urteil des Senats vom 26. September 1991 - BVerwG 5 C 49.87 -FEVS 42, 138/139>). - BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70
Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ). - BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76
Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 -ZfSH 1977, 284>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Mit der der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts entgegengesetzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 16. November 1987 - 8 A 2708/86 -; s. auch Beschluß vom 14. März 1988 - 8 B 742/88 - ) hat das Berufungsgericht nicht die Erwartung verbunden, daß die Vollzugsbehörde oder das für diese zuständige Oberlandesgericht Koblenz ihre bisherige Rechtsmeinung aufgeben würden. - BVerwG, 21.12.1964 - V B 70.64
Annahme einer Sozialunwürdigkeit während einer Strafhaft - Annahme einer Anstalt …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 -ZfSH 1977, 284>). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1987 - 8 A 2708/86
- OLG Schleswig, 27.05.1991 - 2 VAs 4/91
- BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ). - BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93
Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit - …
Nur unter dieser Voraussetzung hätte hier aber die Einlegung eines Rechtsmittels als "bereites Mittel" der Selbsthilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16, S. 15 f.]) in Betracht gezogen werden müssen. - BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor …
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).Denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchsetzbar sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (BVerwGE 67, 163 [166] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05
Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus …
Daher war es bereits nach der früheren Rechtsprechung zum BSHG anerkannt, dass bei Unterbringung in einer JVA während der Untersuchungshaft ein sozialhilferechtlich anzuerkennender ergänzender Bedarf bestand (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.Okt.1993 - 5 C 38/92 - FEVS 44, 225). - BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02
Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten …
Insbesondere hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen könne wozu je nach den Umständen des Einzelfalles auch die Beschreitung des Rechtswegs gehören könne , es nicht entscheidend darauf ankomme, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten habe, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhalte oder erhalten, der Anspruch gegen den Dritten also rechtzeitig realisiert werden könne (Urteil vom 12. Oktober 1993 BVerwG 5 C 38.92 Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16). - BVerwG, 17.08.1995 - 5 C 26.93
Verwaltungsverfahren - Rückforderung - Sozialhilfe - Nachrang der Sozialhilfe - …
Weil danach die tatsächlichen und nicht die rechtlichen Verhältnisse entscheidend sind, stehen - unabhängig von der Frage, ob auf sie ein Rechtsanspruch besteht - nur tatsächlich erhaltene oder erhältliche Mittel von dritter Seite als "bereite Mittel" der Selbsthilfe im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG entgegen (vgl. BVerwGE 5, 27 [30] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15] m.w.N.). - BVerwG, 13.05.1996 - 5 B 52.96
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Demgemäß entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der Hilfe zum Lebensunterhalt der nicht bedarf, dem mit realisierbaren Ansprüchen bzw. Rechten bereite Mittel zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehen (vgl. BVerwGE 21, 208 [BVerwG 02.06.1965 - V C 63/64]; 38, 307 [BVerwG 29.09.1971 - V C 115/70]; 55, 148 [BVerwG 15.12.1977 - 5 C 46/76]; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.1994 - 8 A 3646/92
Sozialhilferecht: Vermögensverwertung durch Beleihung, Prämiensparvertrag
BVerwG, Urteil vom 5.5.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 (8); Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38.92 -, NDV 1994, 152. - LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2005 - L 23 B 1035/05
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Regelschule - Eingliederungshilfe - …
Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch ausschließenden Sinne selbst helfen könne - wozu je nach den Umständen des Einzelfalles auch die Beschreitung des Rechtswegs gehören kann -, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhalten oder den Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisieren kann (Bundesverwaltungsgericht, 5 C 38.92 - Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1999 - 7 S 909/98
Nachrang der Sozialhilfe - Herausgabe einer Schenkung
Es wäre mit dem Nachranggrundsatz nicht zu vereinbaren, wenn der Einzelne sich ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, seinen Bedarf von dritter Seite zu befriedigen, an den Träger der Sozialhilfe mit der Bitte um Hilfe wenden könnte, um diesem dann auch die Durchsetzung seiner Ansprüche gegen den Dritten zu überlassen (vgl. §§ 90, 91 BSHG), wenn er selbst bei rechtzeitigem Tätigwerden eine Deckung seines Bedarfs durch den Dritten hätte erreichen können (…BVerwG, Urt. v. 5.5.1983 - 5 C 112.81 -, FEVS 33, 5 = BVerwGE 67, 133 und Urt. v. 12.10.1993 - 5 C 38.92 -, NDV 1994, 152 jeweils mit Nachweisen). - OLG Braunschweig, 09.02.2016 - 1 VAs 7/15
Gewährung von Sozialleistungen durch die Vollzugsbehörde im Rahmen der …
- OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03
Eingliederungshilfe; Beförderungskosten; Schulbesuch
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 4 M 4495/98
Festzuschuss; Krankenhilfe; Nachrang; Notwendigkeit; Sozialhilfe; Zahnersatz
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.12.2005 - L 23 B 1064/05
Sozialhilfe - behindertes Kind - Besuch einer Regelschule - Eingliederungshilfe - …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2001 - 4 LB 2522/01
Anrechnung; Bedarfsdeckung; Bedarfsmonat; Eilfall; Einkommen; Einkommensgrenze; …
- SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2006 - L 9 AS 341/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2006 - L 23 B 1064/05
Einzelfallhelfer für Schulbesuch einer Behinderten trotz Nachranges der …
- OVG Niedersachsen, 06.11.1998 - 4 L 4221/98
Eingliederungshilfe für Schulbesuch durch; Eingliederungshilfe; Förderbedarf, …
- VG Karlsruhe, 10.10.2003 - 5 K 2580/03
Anspruch eines Gefangenen in einer Strafvollzugsanstalt auf bedarfsorientierte …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2010 - L 8 SO 12/10
- OLG Celle, 18.03.1997 - 1 VAs 18/96
- SG Lüneburg, 18.11.2009 - S 32 SO 165/09
- VG Minden, 25.11.1998 - 6 K 3084/97
Sozialrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1998 - 8 A 2820/95
Ausgestaltung des sozialhilferechtlichen Anspruchs eines Häftlings auf Übernahme …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 8 SO 322/16
- SG Köln, 19.05.2016 - S 39 SO 229/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2015 - L 8 SO 224/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2008 - L 8 B 76/08
- VG Minden, 23.01.2006 - 6 K 362/04
- VG Berlin, 23.09.1993 - 6 A 298.89
- SG Oldenburg, 11.06.2007 - S 2 SO 84/07
Rechtsprechung
BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertraglicher Verzicht auf Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) - Auslegung eines Vertrages ohne Berücksichtigung aller erheblichen Tatsachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 397; LwAnpG § 44
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1994, 262
- MDR 1994, 847
- WM 1994, 267
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87
Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (…vgl. BGH a.a.O. …und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515). - BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90
Bürgschaft - Auslegung
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung grundsätzlich gebunden, solange diese nicht denk- und erfahrungswidrig ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht (§§ 133, 157 BGB) und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1991, WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90];… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, Teil A, 13. Aufl., § 27 Rdn. 48 m.w. Rechtsprechungsnachw.). - BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68
Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (…vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (…vgl. BGH a.a.O. und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515).
- BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen …
Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5). - BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Ebensowenig lassen sich der von der Notariatsangestellten G. für beide Vertragsparteien am 3. Januar 1997 abgegebenen notariellen Erklärung bezüglich der Willensrichtung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des zweiten Vertragsabschlusses hinreichende Anhaltspunkte für eine entsprechende frühere Willenslage der Vertragsparteien (…vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 16. Oktober 1997, IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… BGH, Urt. v. 26. November 1997, XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268) entnehmen. - BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16
Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des …
Das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vereinbarungsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten; insoweit ist es bei der Auslegung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267 unter III; Urteile vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259, unter II 3 b; vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 214/04, NJW-RR 2005, 1323, 1324).
- OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08
Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter
Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozess kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (…vgl. BGH, Urt. v. 07.12.2006, VII ZR 166/05, NZBau 2007, 241;… BGH, Urt. v. 24.06.1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878; BGH, Beschl. v. 24.11.1993, BLw 57/93, WM 1994, 267;… BGH, Urt. v. 16.10.1997, IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305). - BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96
Auslegung eines Bürgschaftsvertrages
Es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Beschl. v. 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267, 268; v. 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, WM 1993, 1197, 1200). - BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97
Modulgerüst
Darüber hinaus kann dem nachträglichen Verhalten der Beteiligten eine indizielle Wirkung für ihren wirklichen Willen bei Beurkundung des Vergleichs zukommen (…vgl. BGH, Urt. v. 24.1.1988 - V ZR 49/87, WM 1988, 1599, 1600;… Urt. v. 16.10.1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259;… Urt. v. 26.11.1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; Beschl. v. 24.11.1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267, 268). - BGH, 11.10.2012 - IX ZR 30/10
Insolvenzfestigkeit der Zweitabtretung einer Forderung
Es kann aber für die Auslegung bedeutsam sein, weil es Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten kann (BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267, 268; Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 76/92, WM 1993, 1197, 1200;… vom 16. Oktober 1997, aaO). - BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95
Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn
Dieses kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878, 2879; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267, 268; Urteil vom 16. Oktober 1997 - VII ZR 164/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 214/04
Adressat des Widerrufs eines Widerrufsvergleichs
Das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5). - BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13
Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines …
Das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87 - NJW 1988, 2878, unter 2 b, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III, Urteile vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96 - NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b und vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95 - NJW-RR 1998, 801, unter II 5). - BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen …
- OLG Rostock, 03.09.2009 - 3 U 271/08
Fortführung einer KG als OHG bei Wegfall des Komplementärs
- OLG Düsseldorf, 07.01.2003 - 24 U 75/02
Zur Frage, ob ein Hausverwalter beim Abschluss eines Vertrages mit einem Dritten …
- LAG Hamm, 07.12.2000 - 16 Sa 1152/00
Aufhebungsvertrag: Rechtsnatur einer Ausgleichsklausel
- BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 100.13
Erforderlichkeit der Vorlage von Indizien im Sinne von Beweisanzeichen als …
- BGH, 02.12.1997 - X ZR 13/96
"Umsatzlizenz"; Auslegung eines Umsatz-Lizenzvertrages im Hinblick auf …
- OLG Rostock, 29.12.2011 - 3 U 11/10
Grundstückskaufvertrag: Auslegung einer notariellen Vereinbarung über die …
- OLG Dresden, 06.09.2006 - 2 U 813/06
Indizielle Wirkung nachvertraglichen Verhaltens; Verjährung bei Vorstandshaftung
- BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds
- BGH, 09.07.1999 - V ZR 72/98
Auslegung der Vereinbarung, einen Grundstückskaufvertrag nicht durchzuführen
- BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98
Risiko der Richtigkeit einer Bilanz
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2005 - 12 Sa 651/04
Auslegung einer Vereinbarung
- OLG Rostock, 31.01.2019 - 3 U 81/17
Bestimmung der zu übereignenden Grundfläche bei Grundstückskauf in seinen …
- OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00
Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine …
- BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98
Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG …
- BGH, 23.10.1998 - BLw 21/98
Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG …
- BGH, 02.11.1995 - VII ZR 196/94
Maßgebliches Recht für vor dem Beitritt der ehemaligen DDR entstandene …
- OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 5 W (Lw) 5/08
Kündigung der Mitgliedschaft in einer LPG; Rückforderung der Agrarflächen als …
- BGH, 22.02.1994 - BLw 71/93
Entgegenstehen der Möglichkeit eines Antrags auf zukünftige Leistung gegenüber …
- KG, 22.10.2008 - 8 WLw 1/08
Rechtsprechung
BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abfindungsanspruch nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Nachträgliche Abwertung von bereits geleisteten Inventarbeträgen - Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds der Landwirtschaftskammer - Anrechnung von überdurchschnittlicher Verzinsung von ...
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Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 847
- WM 1994, 265
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92
Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Weil die Mittelinstanz entfällt, bedeutet dies, daß die Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur bei Zulassung durch das Landwirtschaftsgericht (§ 24 Abs. 1 LwVG) oder im Falle der Abweichung (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG) stattfindet, wobei insoweit schon die Abweichung eines Kreisgerichts (Amtsgerichts) von der Entscheidung eines anderen Kreisgerichts (Amtsgerichts) genügt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87).Ob dazu bereits ausreicht, daß das Landwirtschaftsgericht - entgegen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) und ohne Auseinandersetzung mit dieser - verfahrensrechtlich die Zivilprozeßordnung für anwendbar hält, mag offenbleiben.
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Erstgericht Gelegenheit haben, verfahrensrechtlich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) vorzugehen, d. h. das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Ermittlungen sind nur dann nicht veranlaßt, wenn von ihnen ein sachdienliches, die Entscheidung tragendes Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 74, 59, 105 m.w.N.). - BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92
Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Der Abfindungsanspruch wird auch durch den Beschluß zur Umwandlung der GPG nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85, 86).
- BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92
Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Daß die Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes im vorliegenden Fall die Abfindungsansprüche des Antragstellers erfaßt, die schon unter der Geltung der alten Gesetzesfassung entstanden waren, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89). - BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93
Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Mit Recht hat das Landwirtschaftsgericht ausgeführt, daß über den Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23. Oktober 1990 der Anspruch des Antragstellers nicht gekürzt werden konnte, weil dieser Beschluß wegen Verstoßes gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 44 Abs. 1 LwAnpG a.F. nunmehr § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F.) nichtig war (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760, 1762). - BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92
Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
Gleichwohl erweisen sich ihre Rechtsbeschwerden als zulässig, da der Senat die Prüfung der Zulassungswürdigkeit wie in anderen gleichgelagerten Fällen selbst nachholen kann (vgl. z.B. Beschl. v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, AgrarR 1993, 23) und diese ergibt, daß beide Rechtsbeschwerden grundsätzliche Bedeutung haben.
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen …
Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH Beschlüsse vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266 und BGHZ 40, 54, 57;… Rahm/Künkel/Schneider Handbuch des Familiengerichtsverfahrens Rdn. III B 58;… Keidel/Sternal FamFG 16. Aufl. § 26 Rdn. 16 f.).Hiervon konnte nicht deshalb abgesehen werden, weil insoweit sachdienliche Erkenntnisse nicht zu erwarten waren (zu dieser Einschränkung der Amtsermittlung BGH Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266).
- BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97
Anrechnung einer Inventarrente auf die Inventarverzinsung; Zulässigkeit einer …
Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1993 (BLw 53/92, WM 1994, 265 = AgrarR 1994, 163) in einem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe eine andere Auffassung für möglich gehalten hat, wird hieran nicht festgehalten. - BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92
Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds
Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung kann ein Wiedereinrichter nicht nur einen Abschlag auf den Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG verlangen, sondern den vollen Wert der Inventarbeiträge als Abschlagszahlung auf die ihm nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zustehende Gesamtabfindung (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 53/92, zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09 Unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 12 FGG) steht der Umfang der Sachaufklärung zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, und die Ermittlungen sind abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH WM 1994, 265 [266]; BGH FGPrax 2010, 128 [130];… Keidel/Sternal, FamFG, a.a.O., § 26, Rdn. 17, weitere Nachweise speziell zur Ermittlung der Voraussetzungen des § 2229 Abs. 4 BGB in Rdn. 77;… Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdn. 119).
Rechtsprechung
BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inansatzbringung von Inventarbeiträgen mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis "1:1" bei einer Vermögensauseinandersetzung - Begründung der tatsächlichen Vermutung durch ein Übernahmeprotokoll, dass das darin aufgeführte Inventar zu dem angegebenen ...
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LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1
Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG; Beweiskraft des Übernahmeprotokolls - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1994, 847
- WM 1994, 263
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92
Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch …
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).
Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.
Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.
- BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93
Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).
Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.
- BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
Gleichstellung von Sachleistungen oder Geldzahlungen mit Inventarbeiträgen
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen. - BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
Ein hiervon abweichender Beschluß der Mitgliedervollversammlung wäre daher nichtig (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93
Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften
Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.
- BGH, 22.02.1994 - BLw 87/93
Erstattungsfähigkeit des im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Anteils des …
a) Ohne Erfolg wendet sie sich gegen die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Senats, nach der der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I einem Inventarbeitrag gleichsteht (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110) und bei der Berechnung des Abfindungsguthabens mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert - im Verhältnis 1:1 - in Ansatz zu bringen ist (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).Hinsichtlich der Höhe des Anteils gilt dasselbe wie für den Inventarbeitrag (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93
Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus …
Der den Erben zustehende Anspruch auf Abfindung der Pflichtinventarbeiträge mit dem - aus dem Übernahmeprotokoll ersichtlichen (Senatsbeschluß vom heutigen Tag, BLw 63/93, zur Veröffentlichung vorgesehen) - Übergabewert ist im Verhältnis 1:1 zu erfüllen. - BGH, 24.02.2011 - BLw 11/10
Landwirtschaftsverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Nichtzulassung der …
Sie entnimmt der Entscheidung des Senats vom 24. November 1993 (BLw 63/93, AgrarR 1994, 162, 163) den abstrakten Rechtssatz, dass ein Übernahmeprotokoll als eine nach §§ 416, 286 ZPO zu würdigende Urkunde die tatsächliche Vermutung begründe, dass die darin verzeichneten Leistungen erbracht worden sind.
- BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93
Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und …
Deckt das Eigenkapital diese Leistungen ab, so hat das ausgeschiedene Mitglied Anspruch auf Rückgewähr in Höhe des eingebrachten Nominalwertes (Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt). - AG Döbeln, 15.03.1994 - XV 28/93 Dieser Standpunkt wurde vom erkennenden Gericht wiederholt vertreten (vgl. u. a. B. v. 30.6.93 - XV 166/92, Agrarrecht 94, 63 - aufgehoben durch BGH, B. v. 24.11.1993 - BLw 63/93, ebenda, S. 71) und diente auch dem Sächsischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten als Grundlage für seine am 28.1.1991 herausgegebenen Hinweise zur Behandlung von Vermögens- und Eigentumsfragen bei der Entflechtung und Neuordnung der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Sachsen, woran sich im wesentlichen die LPG orientierten.
Da die Inventarbeiträge der ersteren auf dem niedrigeren Stand der 50er Jahre eingefroren wurden, ist es nicht gerecht, bei letzteren entschieden höheren Preise als "gleichstehende Leistungen" zu betrachten, da der im Protokoll angegebene Wert zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, B. vom 24.11.1993, a.a.O.).
- BGH, 08.05.1998 - BLw 1/98
Abfindungsanspruch eines Erbenmitglieds
Dies begründet nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, AgrarR 1994, 162) zumindest eine tatsächliche Vermutung im Sinne des Indizienbeweises, daß der Antragsteller den Betrieb als Mitglied eingebracht hat. - BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92
Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds
Der abweichende Beschluß der Mitgliederversammlung der Antragsgegnerin ist daher nichtig (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06 a) Die Darlehnsgewährung wird nicht bereits durch den Darlehnsvertrag selbst bewiesen, da diese Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 63/93, VIZ 1994, S. 133f Rn 5 unter II.2) keine Empfangsquittung beinhaltet, § 74 ZGB.
- BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94
Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, WM 1994, 263). - BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93
Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen …
Auch die übrigen Inventarbeiträge sind den Mitgliedern bzw. deren Erben mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis 1: 1 zurückzugewähren (Senatsbeschlüsse v. 21. April 1993, BLw 46/92, WM 1993, 1386 und BLw 58/92, WM 1993, 1310; v. 24. November 1993, BLw 8/93 und BLw 63/93, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
Rechtsprechung
BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 18.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sozialhilfe - Haushalt - Weiterführung - Anspruch - Kostenübernahme - Entgelt für eine Betreuungsperson - Angemessene Kosten
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 26.01.1989 - 9 K 297/88
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 6 S 1429/89
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 18.90
Papierfundstellen
- BVerwGE 94, 122
- MDR 1994, 847
- NVwZ 1994, 695 (Ls.)
- NVwZ-RR 1994, 268
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich (fort-)bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter (§ 2 Abs. 1 BSHG), immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]) und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; Urteil vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 -). Die Hilfe eines Dritten schließt den Sozialhilfeanspruch dagegen dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; Senatsurteil vom 5. Mai 1994 ).
- BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211). - BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - …
Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes willen (zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; 96, 152 (155 ff. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]) m. w. N.).
- BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21
Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der …
Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211). - BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21
Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der …
Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211). - VG Braunschweig, 17.09.1996 - 4 B 4323/96
Kostenübernähme für eine stationäre Behandlung als Eingliederungshilfemaßnahme ; …
Ob vorliegend der begehrte Anspruch auf §§ 70, 71 BSHG gestützt werden kann und dessen Voraussetzungen vorliegen, kann hingegen dahinstehen, da es sich insoweit um einen eigenen Anspruch der Mutter der Antragstellerin handelt, der einen Anspruch der Antragstellerin als Haushaltsangehörige auf Hilfe für ihre Betreuung aus einer anderen Vorschrift nicht ausschließt oder einschränkt (vgl. Urt. d. BVerwG v. 2.9.1993 - 5 C 18.90 -, FEVS 44, Nr. 48, S. 241 ff.).