Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92   

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BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38.92 (https://dejure.org/1993,1280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch gegen Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 847
  • DVBl 1994, 425
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71

    Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).

    Dem Hilfesuchenden ist zwar im Rahmen seiner Selbsthilfeverpflichtung zuzumuten, vor Inanspruchnahme des Trägers der Sozialhilfe die Möglichkeit einer Hilfe durch Dritte zu erkunden (s. BVerwGE 38, 307 ).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Dies setzt voraus, daß der Anspruch gegen den Dritten rechtzeitig realisiert werden kann; denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchzusetzen sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (s. BVerwGE 67, 163 ).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 72.84

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Geld oder als Sachleistung für einen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Die Bemessung des Barbetrages nach einem Bruchteil des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes sodann kann sich auf § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG stützen (vgl. BVerwGE 72, 354 ).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Dies gilt zum einen für die Beurteilung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Beigeladene für seinen Bedarf nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft aufkommen konnte, und für den Standpunkt, daß der Aufenthalt in Untersuchungshaft als Hinderungsgrund, den notwendigen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften zu bestreiten, der Leistung von Sozialhilfe nicht entgegenstehe (vgl. BVerwGE 51, 281 für die Verbüßung einer Freiheitsstrafe).
  • BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79

    Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Aber auch die Ausführungen des Berufungsurteils zum sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatz (§ 2 Abs. 1 BSHG), nach dem ein Hilfesuchender sich auch dann auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe verweisen lassen muß, wenn er sich nicht auf freiem Fuß, sondern in Untersuchungshaft befindet (siehe BVerwGE 60, 367 ), entsprechen dem Bundesrecht.
  • BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 49.87

    Sozialhilfe - Asylsuchende Ausländer - Hilfe zum Lebensunterhalt - Sachleistungen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Das Oberverwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß ein Taschengeld in dem zugesprochenen Umfang zur Befriedigung der sozialhilferechtlich anzuerkennenden Bedürfnisse des täglichen Lebens im Sinne von § 12 Abs. 1 BSHG gehört, die nicht durch Sachleistungen der Justizverwaltung gedeckt sind (zur Leistung eines Barbetrags neben Sachleistungen siehe auch Urteil des Senats vom 26. September 1991 - BVerwG 5 C 49.87 - FEVS 42, 138/139>).
  • BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70

    Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Bei der Beurteilung, ob der Hilfesuchende sich in einem seinen Sozialhilfeanspruch gemäß § 2 Abs. 1 BSHG ausschließenden Sinne selbst helfen kann, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob er einen Rechtsanspruch gegen einen Dritten hat, sondern darauf, ob er die benötigte Hilfe auch tatsächlich erhält (s. BVerwGE 38, 174 ) oder erhalten kann (s. BVerwGE 38, 307 ).
  • BVerwG, 15.10.1976 - 5 B 77.76

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Ernährungszulage und Taschengeld

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 - ZfSH 1977, 284>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1988 - 8 B 742/88
    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Mit der der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts entgegengesetzten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Urteil vom 16. November 1987 - 8 A 2708/86 - ; s. auch Beschluß vom 14. März 1988 - 8 B 742/88 - ) hat das Berufungsgericht nicht die Erwartung verbunden, daß die Vollzugsbehörde oder das für diese zuständige Oberlandesgericht Koblenz ihre bisherige Rechtsmeinung aufgeben würden.
  • BVerwG, 21.12.1964 - V B 70.64

    Annahme einer Sozialunwürdigkeit während einer Strafhaft - Annahme einer Anstalt

    Auszug aus BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
    Hierzu gehört eine Justizvollzugsanstalt nicht (siehe auch Beschlüsse des Senats vom 21. Dezember 1964 - BVerwG 5 B 70.64 - und vom 15. Oktober 1976 - BVerwG 5 B 77.76 - ZfSH 1977, 284>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.1987 - 8 A 2708/86
  • OLG Schleswig, 27.05.1991 - 2 VAs 4/91
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    Nur unter dieser Voraussetzung hätte hier aber die Einlegung eines Rechtsmittels als "bereites Mittel" der Selbsthilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16, S. 15 f.]) in Betracht gezogen werden müssen.
  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

    Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).

    Denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchsetzbar sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (BVerwGE 67, 163 [166] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93   

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https://dejure.org/1993,974
BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 57/93 (https://dejure.org/1993,974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertraglicher Verzicht auf Abfindungsansprüche nach § 44 Abs. 1 LwAnpG (Landwirtschaftsanpassungsgesetz) - Auslegung eines Vertrages ohne Berücksichtigung aller erheblichen Tatsachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397; LwAnpG § 44
    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 262
  • MDR 1994, 847
  • WM 1994, 267
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (vgl. BGH a.a.O. und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515).
  • BGH, 13.12.1990 - IX ZR 33/90

    Bürgschaft - Auslegung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung einer rechtsgeschäftlichen Willenserklärung grundsätzlich gebunden, solange diese nicht denk- und erfahrungswidrig ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht (§§ 133, 157 BGB) und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 13. Dezember 1991, WM 1991, 495, 496 [BGH 13.12.1990 - IX ZR 33/90]; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, Teil A, 13. Aufl., § 27 Rdn. 48 m.w. Rechtsprechungsnachw.).
  • BGH, 28.06.1971 - III ZR 103/68

    Anforderungen an die Echtheit eines Schuldanerkenntnis - Auslegung eines

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93
    Dieses kann zwar den objektiven Erklärungswert der Urkunde nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1988, V ZR 49/87, NJW 1988, 2878), hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der am Rechtsgeschäft Beteiligten (vgl. BGH a.a.O. und Urt. v. 28. Juni 1971, III ZR 103/68, WM 1971, 151, 1515).
  • BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04

    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Ebensowenig lassen sich der von der Notariatsangestellten G. für beide Vertragsparteien am 3. Januar 1997 abgegebenen notariellen Erklärung bezüglich der Willensrichtung der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des zweiten Vertragsabschlusses hinreichende Anhaltspunkte für eine entsprechende frühere Willenslage der Vertragsparteien (vgl. hierzu etwa BGH, Urt. v. 16. Oktober 1997, IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259; BGH, Urt. v. 26. November 1997, XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; BGH, Beschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, WM 1994, 267, 268) entnehmen.
  • BGH, 14.02.2017 - VI ZB 24/16

    Kostenfestsetzung: Auslegung eines Prozessvergleichs über die "Kosten des

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien kann zwar den objektiven Vereinbarungsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten; insoweit ist es bei der Auslegung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 57/93, WM 1994, 267 unter III; Urteile vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259, unter II 3 b; vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, 803; vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 214/04, NJW-RR 2005, 1323, 1324).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2355
BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 53/92 (https://dejure.org/1993,2355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abfindungsanspruch nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - Nachträgliche Abwertung von bereits geleisteten Inventarbeträgen - Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Mitglieds der Landwirtschaftskammer - Anrechnung von überdurchschnittlicher Verzinsung von ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines Wiedereinrichters; Inhalt und Umfang der Amtsermittlungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 847
  • WM 1994, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Weil die Mittelinstanz entfällt, bedeutet dies, daß die Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur bei Zulassung durch das Landwirtschaftsgericht (§ 24 Abs. 1 LwVG) oder im Falle der Abweichung (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG) stattfindet, wobei insoweit schon die Abweichung eines Kreisgerichts (Amtsgerichts) von der Entscheidung eines anderen Kreisgerichts (Amtsgerichts) genügt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87).

    Ob dazu bereits ausreicht, daß das Landwirtschaftsgericht - entgegen der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) und ohne Auseinandersetzung mit dieser - verfahrensrechtlich die Zivilprozeßordnung für anwendbar hält, mag offenbleiben.

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Erstgericht Gelegenheit haben, verfahrensrechtlich im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 19/92, AgrarR 1993, 87) vorzugehen, d. h. das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden.

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Ermittlungen sind nur dann nicht veranlaßt, wenn von ihnen ein sachdienliches, die Entscheidung tragendes Ergebnis nicht zu erwarten ist (BGHZ 40, 54, 57; BayObLGZ 74, 59, 105 m.w.N.).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Der Abfindungsanspruch wird auch durch den Beschluß zur Umwandlung der GPG nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, AgrarR 1993, 85, 86).
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Daß die Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes im vorliegenden Fall die Abfindungsansprüche des Antragstellers erfaßt, die schon unter der Geltung der alten Gesetzesfassung entstanden waren, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Mit Recht hat das Landwirtschaftsgericht ausgeführt, daß über den Beschluß der Mitgliederversammlung vom 23. Oktober 1990 der Anspruch des Antragstellers nicht gekürzt werden konnte, weil dieser Beschluß wegen Verstoßes gegen zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 44 Abs. 1 LwAnpG a.F. nunmehr § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F.) nichtig war (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760, 1762).
  • BGH, 22.10.1992 - BLw 3/92

    Prüfung der Zulassungswürdigkeit einer Rechtsbeschwerde durch Rechtsmittelgericht

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 53/92
    Gleichwohl erweisen sich ihre Rechtsbeschwerden als zulässig, da der Senat die Prüfung der Zulassungswürdigkeit wie in anderen gleichgelagerten Fällen selbst nachholen kann (vgl. z.B. Beschl. v. 22. Oktober 1992, BLw 3/92, AgrarR 1993, 23) und diese ergibt, daß beide Rechtsbeschwerden grundsätzliche Bedeutung haben.
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Die Ermittlungen sind erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGH Beschlüsse vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266 und BGHZ 40, 54, 57; Rahm/Künkel/Schneider Handbuch des Familiengerichtsverfahrens Rdn. III B 58; Keidel/Sternal FamFG 16. Aufl. § 26 Rdn. 16 f.).

    Hiervon konnte nicht deshalb abgesehen werden, weil insoweit sachdienliche Erkenntnisse nicht zu erwarten waren (zu dieser Einschränkung der Amtsermittlung BGH Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 53/92 - WM 1994, 265, 266).

  • BGH, 07.11.1997 - BLw 13/97

    Anrechnung einer Inventarrente auf die Inventarverzinsung; Zulässigkeit einer

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 24. November 1993 (BLw 53/92, WM 1994, 265 = AgrarR 1994, 163) in einem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe eine andere Auffassung für möglich gehalten hat, wird hieran nicht festgehalten.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92

    Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung kann ein Wiedereinrichter nicht nur einen Abschlag auf den Anspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG verlangen, sondern den vollen Wert der Inventarbeiträge als Abschlagszahlung auf die ihm nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zustehende Gesamtabfindung (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 53/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 2 Wx 80/09
    Unter der Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 12 FGG) steht der Umfang der Sachaufklärung zwar im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, und die Ermittlungen sind abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. BGH WM 1994, 265 [266]; BGH FGPrax 2010, 128 [130]; Keidel/Sternal, FamFG, a.a.O., § 26, Rdn. 17, weitere Nachweise speziell zur Ermittlung der Voraussetzungen des § 2229 Abs. 4 BGB in Rdn. 77; Schmidt in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 12, Rdn. 119).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1999
BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93 (https://dejure.org/1993,1999)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 63/93 (https://dejure.org/1993,1999)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 63/93 (https://dejure.org/1993,1999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inansatzbringung von Inventarbeiträgen mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis "1:1" bei einer Vermögensauseinandersetzung - Begründung der tatsächlichen Vermutung durch ein Übernahmeprotokoll, dass das darin aufgeführte Inventar zu dem angegebenen ...

  • rechtsportal.de

    LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1
    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG; Beweiskraft des Übernahmeprotokolls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 847
  • WM 1994, 263
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.

    Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).

    Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.

    Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.

    Deren Ersatzfähigkeit war aber von jeher anerkannt (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f.).

    Da der im Zuge der Vergesellschaftung der Produktionsmittel erzwungene Anschluß der LPG Typ I an die LPG Typ III hinsichtlich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Mitglieder heute so zu behandeln ist, als wäre die LPG Typ I zum Zeitpunkt des Anschlusses aufgelöst, deren Vermögen unter den Mitgliedern aufgeteilt und von diesen in die LPG Typ III eingebracht worden (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, a.a.O. und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, aaO), sind bei der nach § 44 Abs. 1 LwAnpG vorzunehmenden Vermögensauseinandersetzung folglich die in den Übernahmeprotokollen aufgeführten Werte zugrunde zu legen.

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93

    Gleichstellung von Sachleistungen oder Geldzahlungen mit Inventarbeiträgen

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
    Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93

    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
    Ein hiervon abweichender Beschluß der Mitgliedervollversammlung wäre daher nichtig (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 17/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93
    Es übersieht dabei allerdings, daß es hier nicht um die von dem Senat inzwischen wiederholt und grundsätzlich entschiedene Frage der Anerkennung des von der LPG Typ III übernommenen individualisierten Fondsanteils als persönlicher Inventarbeitrag geht (Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; v. 9. Juni 1993, BLw 17/93, WM 1993, 1423), sondern um die Anrechnung der Vermögensleistungen, welche zumindest der Antragsteller zu 1 beim Zusammenschluß der Genossenschaften durch das Einbringen von lebendem Inventar im Gesamtwert von 38.699 Mark und durch die Verrechnung mit abzuführenden Bodenanteilen bis zu einer Höhe von 1.237 Mark zum Zwecke des Fondsausgleichs persönlich erbracht hatte.
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 87/93

    Erstattungsfähigkeit des im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Anteils des

    a) Ohne Erfolg wendet sie sich gegen die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Senats, nach der der beim Anschluß der LPG Typ I an die LPG III von dieser übernommene Anteil des Mitglieds am Fondsvermögen der LPG Typ I einem Inventarbeitrag gleichsteht (Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110) und bei der Berechnung des Abfindungsguthabens mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert - im Verhältnis 1:1 - in Ansatz zu bringen ist (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hinsichtlich der Höhe des Anteils gilt dasselbe wie für den Inventarbeitrag (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Der den Erben zustehende Anspruch auf Abfindung der Pflichtinventarbeiträge mit dem - aus dem Übernahmeprotokoll ersichtlichen (Senatsbeschluß vom heutigen Tag, BLw 63/93, zur Veröffentlichung vorgesehen) - Übergabewert ist im Verhältnis 1:1 zu erfüllen.
  • BGH, 24.02.2011 - BLw 11/10

    Landwirtschaftsverfahren: Zulässigkeit der Rüge der Nichtzulassung der

    Sie entnimmt der Entscheidung des Senats vom 24. November 1993 (BLw 63/93, AgrarR 1994, 162, 163) den abstrakten Rechtssatz, dass ein Übernahmeprotokoll als eine nach §§ 416, 286 ZPO zu würdigende Urkunde die tatsächliche Vermutung begründe, dass die darin verzeichneten Leistungen erbracht worden sind.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 19/93

    Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Rechtsbeschwerde; Voraussetzungen und

    Deckt das Eigenkapital diese Leistungen ab, so hat das ausgeschiedene Mitglied Anspruch auf Rückgewähr in Höhe des eingebrachten Nominalwertes (Senatsbeschl. v. heutigen Tag, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Döbeln, 15.03.1994 - XV 28/93
    Dieser Standpunkt wurde vom erkennenden Gericht wiederholt vertreten (vgl. u. a. B. v. 30.6.93 - XV 166/92, Agrarrecht 94, 63 - aufgehoben durch BGH, B. v. 24.11.1993 - BLw 63/93, ebenda, S. 71) und diente auch dem Sächsischen Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten als Grundlage für seine am 28.1.1991 herausgegebenen Hinweise zur Behandlung von Vermögens- und Eigentumsfragen bei der Entflechtung und Neuordnung der landwirtschaftlichen Betriebe im Freistaat Sachsen, woran sich im wesentlichen die LPG orientierten.

    Da die Inventarbeiträge der ersteren auf dem niedrigeren Stand der 50er Jahre eingefroren wurden, ist es nicht gerecht, bei letzteren entschieden höheren Preise als "gleichstehende Leistungen" zu betrachten, da der im Protokoll angegebene Wert zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, B. vom 24.11.1993, a.a.O.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 1/98

    Abfindungsanspruch eines Erbenmitglieds

    Dies begründet nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, AgrarR 1994, 162) zumindest eine tatsächliche Vermutung im Sinne des Indizienbeweises, daß der Antragsteller den Betrieb als Mitglied eingebracht hat.
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 52/92

    Fälligkeit des Abfindungsanspruchs des Erben eines LPG -Mitglieds

    Der abweichende Beschluß der Mitgliederversammlung der Antragsgegnerin ist daher nichtig (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Dresden, 26.07.2007 - 10 U 791/06
    a) Die Darlehnsgewährung wird nicht bereits durch den Darlehnsvertrag selbst bewiesen, da diese Privaturkunde im Sinne von § 416 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 63/93, VIZ 1994, S. 133f Rn 5 unter II.2) keine Empfangsquittung beinhaltet, § 74 ZGB.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 63/93, WM 1994, 263).
  • BGH, 22.02.1994 - BLw 81/93

    Unterlassene Prüfung der Zulassungswürdigkeit in Verkennung der richtigen

    Auch die übrigen Inventarbeiträge sind den Mitgliedern bzw. deren Erben mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis 1: 1 zurückzugewähren (Senatsbeschlüsse v. 21. April 1993, BLw 46/92, WM 1993, 1386 und BLw 58/92, WM 1993, 1310; v. 24. November 1993, BLw 8/93 und BLw 63/93, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 18.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4504
BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 18.90 (https://dejure.org/1993,4504)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1993 - 5 C 18.90 (https://dejure.org/1993,4504)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1993 - 5 C 18.90 (https://dejure.org/1993,4504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sozialhilfe - Haushalt - Weiterführung - Anspruch - Kostenübernahme - Entgelt für eine Betreuungsperson - Angemessene Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 94, 122
  • MDR 1994, 847
  • NVwZ 1994, 695 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1994, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92

    Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes

    Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich (fort-)bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter (§ 2 Abs. 1 BSHG), immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Rechtsanspruchs des Hilfebedürftigen auf Fürsorgeleistungen willen (BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]) und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen (vgl. BVerwGE 40, 343 ; 58, 68 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; Urteil vom 5. Mai 1994 - BVerwG 5 C 43.91 - ).

    Die Hilfe eines Dritten schließt den Sozialhilfeanspruch dagegen dann nicht aus, wenn der Dritte vorläufig - gleichsam anstelle des Sozialhilfeträgers und unter Vorbehalt des Erstattungsverlangens - nur deshalb einspringt, weil der Träger der Sozialhilfe nicht rechtzeitig geholfen oder Hilfe abgelehnt hat (vgl. BVerwGE 26, 217 [BVerwG 22.02.1967 - V C 131/66]; 90, 154 [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; Senatsurteil vom 5. Mai 1994 ).

  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 1.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94

    Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe -

    Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes willen (zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; 96, 152 (155 ff. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]) m. w. N.).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 3.21

    Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der

    Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211).
  • BVerwG, 24.11.2022 - 5 C 9.21

    Bundesstadt Bonn muss erneut über die Sachkostenerstattung in der

    Vielmehr ist die Anwendung des Kriteriums der "Angemessenheit" in Rechtsnormen in aller Regel in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 26. Oktober 1989 - 5 C 30.86 - Buchholz 436.0 § 84 BSHG Nr. 1, vom 2. September 1993 - 5 C 18.90 - BVerwGE 94, 122, vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 - BVerwGE 115, 331 und vom 28. Mai 2003 - 5 C 8.02 - BVerwGE 118, 211).
  • VG Braunschweig, 17.09.1996 - 4 B 4323/96

    Kostenübernähme für eine stationäre Behandlung als Eingliederungshilfemaßnahme ;

    Ob vorliegend der begehrte Anspruch auf §§ 70, 71 BSHG gestützt werden kann und dessen Voraussetzungen vorliegen, kann hingegen dahinstehen, da es sich insoweit um einen eigenen Anspruch der Mutter der Antragstellerin handelt, der einen Anspruch der Antragstellerin als Haushaltsangehörige auf Hilfe für ihre Betreuung aus einer anderen Vorschrift nicht ausschließt oder einschränkt (vgl. Urt. d. BVerwG v. 2.9.1993 - 5 C 18.90 -, FEVS 44, Nr. 48, S. 241 ff.).
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